AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN NOLD Objekteinrichter GmbH

Geschäftsbereich Büro- und Objekteinrichtungen

1. ANGEBOTE / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
1.1 Allen Angeboten und Aufträgen liegen diese Lieferbedingungen zugrunde. Angebote der Firma NOLD Objekteinrichter GmbH, nachfolgend Lieferer genannt, sind für die Frist von 2 Monaten als Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend.

1.2 Angebotsfehler und Kalkulationsfehler können mit Auftragsannahme des Lieferers berichtigt werden.

1.3 Mit der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung erkennt der Käufer diese Lieferbedingungen an. Rechtsgeschäfte gelten vom Käufer als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen der Auftragsbestätigung des Lieferers schriftlich widersprochen hat. Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung / Lieferschein als Auftragsbestätigung.

1.4 Erhält der Lieferer nach der Auftragsannahme Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder eine ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten / Zahlungs-weise, so kann der Lieferer die Lieferung von vorheriger Zahlung oder sachgemäß erscheinenden Sicherheiten abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.

2. STORNIERUNG, RÜCKTRITT, WARENRÜCKNAHME
2.1 Kommt der Vertrag zur Aufhebung, behält sich der Lieferer vor, die für Planung sowie Transport - und Montagekosten entstehenden Aufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Schadensersatzes wird auf 25 % des Angebots- bzw. Auftragswertes festgelegt.

2.2 Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

2.3 Für Ware, die bereits beim Benutzer in Gebrauch war und Musterware, wird eine Wertminderung nach Gebrauchsüberlassung in Rechnung gestellt, die innerhalb des ersten Jahres 50 v. H. des Bestellpreises beträgt. Die Rücknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.

3. LIEFERUNG / TRANSPORTRISIKO / LIEFERZEIT / LIEFERBEHINDERUNG
3.1 Der Versand der Ware erfolgt einschließlich Verpackung. Die Kosten für die Lieferung werden gesondert vereinbart. Falls der Käufer eine besondere Verpackung / Versandart wünscht, werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Bei Versand geht die Gefahr der Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge des Käufers geht die Gefahr bei Ausgabe der Ware am Abholort des Lieferanten auf den Käufer über.

3.3 Die Lieferzeit wird nach Kalenderwochen festgelegt. Der Auslieferungstag in der bestätigten Woche bleibt dem Lieferer vorbehalten.

3.4 Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, gleichgültig ob beim Lieferer oder bei Vorlieferanten eingetreten, insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann.

3.5 Werden Lieferungen nicht fristgemäß abgenommen, so ist der Lieferer berechtigt dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. durch Einlagerung) in Rechnung zu stellen und Schadenersatz zu fordern.

4. GEWÄHRLEISTUNG
4.1 Es wird eine Gewährleistung gem. der gesetzlichen Bestimmungen für die Dauer ab Übergabe übernommen, die alle Mängel umfasst, die ihre Ursache im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben. Die Gewährleistung umfasst nicht den natürlichen Verschleiß sowie die Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung / Bedienung sowie Veränderung durch den Käufer entstehen.

4.2 Gewährleistungshaftungen treten nur ein, wenn der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden dem Lieferer schriftlich mitgeteilt wird.

4.3 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat.

4.4 Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen. Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie z.B. in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Für Übereinstimmung mit Farbmustern und die Gleichmäßigkeit von Furnieren kann keine Gewähr übernommen werden.

4.5 Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Lieferer das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Rücksendungen dürfen nur mit Einverständnis des Lieferers erfolgen. Rücksendungen, die der Käufer zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Käufers.

4.6 Für sämtliche Arbeiten, z.B. Verankerungen, Elektrifizierung von Büroarbeitsplätzen usw., die vom Käufer in eigener Verantwortung durchgeführt werden, übernimmt der Lieferer keine Verantwortung.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer darf Vorbehaltsware weder verkaufen, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferer berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

5.3 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Käufer gestatteten Vermietung von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an.

5.4 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für den Lieferer vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Werden Waren des Lieferers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Lieferer anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum, oder Miteigentum für den Lieferer. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

6. MUSTER UND ZEICHNUNGEN
6.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der Lieferer Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

6.2 Musterstücke sind innerhalb von 7 Arbeitstagen zurückzugeben, ansonsten ist der Lieferer zur Berechnung der Musterware verpflichtet. Musterstücke in Sonderanfertigungen sind stets käuflich zu übernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen.

6.3 Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt werden. Farbgebungen nach eingesandten Mustern sind Sonderanfertigungen. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Mustern Rechte Dritter nicht verletzt werden.

7. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

7.1 Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferers.

8. PREISE UND ZAHLUNG
8.1 Rechnungen werden in Euro gestellt und gelten ausschließlich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind mit Zugang und ohne jeden Abzug fällig. Skonti / Rabatte gelten nur, sofern Zahlungen innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles erfolgen.

8.2 Liegt der Liefertermin später als 3 Monate nach Auftragsannahme, ist eine Preiserhöhung seitens des Lieferers statthaft, wenn diese auf Umständen beruht, die der Lieferer nicht zu vertreten hat.

8.3 Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten, kommt er mit der Zahlung auch nur eines fälligen Teils unserer Forderung in Verzug, so sind unsere gesamten Forderungen aus diesem Geschäften einschließlich laufende Wechsel sofort fällig.

8.4 Die Zurückhaltung von Leistungen wegen Gegenansprüchen des Käufers und die Aufrechnung mit Forderungen sind ausgeschlossen. Abweichungen sowie Neben- und Zusatzabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

NOLD Objekteinrichter GmbH